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Was man unbedingt beachten und wissen sollte, wenn man vorhat, ein Haus auf den kanarischen Inseln zu erwerben:

Immobilienangebote LanzaroteSie sollten auf jeden Fall als erstes prüfen, ob der Verkäufer der Immobilie auch wirklich das Eigentumsrecht (oder eine Vollmacht) hierfür hat.
Dies erfahren Sie durch einen notariell beglaubigten Kaufvertrag (Escritura Pública de Compraventa), der mit einem Vermerk des Grundbuchamtes
(Registro de la Propiedad) und durch einen aktuellen Auszug aus dem Grundbuch versehen sein muß.
Auch ist es ratsam, die Vollmacht zu prüfen, wenn der Verkäufer des Objekts nicht der Eigentümer ist.
Des weiteren ist es wichtig zu wissen, dass auch mündliche Verträge nach spanischem Recht gültig sein können!

Checken Sie die Richtigkeit der angegebenen Grundstücksgröße!
Um eventuellen Problemen mit der Strom- und Wasserversorgung aus dem Wege zu gehen, lassen Sie sich die letzten Rechnungen oder eine Bewohnbarkeitsbescheinigung zeigen.

Halten Sie alle Vereinbarungen, auch Kleinigkeiten, schriftlich fest und lassen sich diese unterschreiben.

Leisten Sie vor dem Termin beim Notar niemals mehr als 20% Anzahlung und bestehen Sie auf einen umgehenden Eintrag als Eigentümer ins Grundbuch, auch dann, wenn Sie eine Ratenzahlung vereinbart haben.
Informieren Sie sich vor dem Kauf der Immobilie über die anfallenden Steuern und sonstige Kosten.

Um Ihnen einen ungefähren Anhaltspunkt zu geben:
Kosten für Gestor, Rechtsanwalt, Notar, Grundbuchamt ca. 3-4% des notariell festgelegten Kaufpreises. Auf diesen Betrag kommen noch zusätzlich entweder die Grunderwerbssteuer in Höhe von 6% (die in der Praxis allerdings so gut wie nie entrichtet wird, da das spanische Finanzamt bei einem Privatvertrag nicht automatisch über den Verkauf informiert wird.
Allerdings gilt hier, dass die Verjährungsfrist erst beginnt, wenn die Finanzverwaltung von dem Privatvertrag Kenntnis hat.
Dies kann geschehen, wenn nachträglich eine notarielle Urkunde des Privatvertrages ausgestellt wurde.), oder die Mehrwertsteuer (7 oder 16%) Des weiteren kann es sein, dass der Verkäufer die Bodenwertzuwachssteuer (Plusvalia) mit auf den Kaufpreis schlägt.
Informieren Sie sich, ob sie den Steuereinbehalt in Höhe von 5% leisten müssen!

Sollten Sie den Kauf über einen Makler abwickeln, den der Verkäufer beauftragt hat, fallen für Sie keine Maklergebühren an!

Sollten Sie einen Immobilienmakler beauftragt haben, ist eine Maklercourtage von ca. 5 - 10% zu entrichten.

 

 

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